Rechtsprechung
BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Eilrechtsschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialgerichtsbarkeit - Arbeitsförderung - Erstattung
Verfahrensgang
- LSG Bayern, 18.03.1986 - L 08/B 196/85
- LSG Bayern, 30.03.1987 - 8 VR 1/87
- BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Papierfundstellen
- NZA 1988, 412
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Wesentlich für die Beachtung des Art. 19 Abs. 4 GG ist, daß stets - also auch in Fällen einer Anwendung des § 123 VwGO - sichergestellt bleibt, daß dem Betroffenen durch Anrufung der Gerichte effektiver Rechtsschutz gegen die Herbeiführung irreparabler Tatsachen gewährt wird (BVerfGE 53, 30 >68<).Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, seine Vorstellung von der zu treffenden Entscheidung an die Stelle derjenigen der Fachgerichte zu setzen, zumal der im vorläufigen Verfahren unterlegene Rechtssuchende die Möglichkeit behält, seine Rechte im Verfahren der Hauptsache weiterzuverfolgen (BVerfGE 53, 30 >61 f.<).
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule
Auszug aus BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Allerdings ist von Verfassungs wegen nicht schlechthin eine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte gewährleistet (BVerfGE 51, 268 >284<).In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, daß trotz im einzelnen bestehender Unterschiede der Weg über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO geeignet erscheint, einen ausreichenden effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (BVerfGE 51, 268 >285 f.<).
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Aus diesem Grundrecht ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine allgemeine Aufklärungspflicht des Richters (vgl. BVerfGE 66, 116 >147<; 67, 90 >96<).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Diese Anwendung kann vom Bundesverfassungsgericht nicht allgemein auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st. Rspr.). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (BVerfGE 35, 263 >274<; 35, 382 >401 f.<; 46, 166 >179<). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Dabei werden die mit dem Anliegen der Beschwerdeführerin befaßten Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zu beachten haben, daß auch bezüglich des Hauptsacheverfahrens Art. 19 Abs. 4 GG Wirkung entfaltet; die Rechtsschutzgarantie schließt das Gebot eines Rechtsschutzes innerhalb angemessener Zeit ein (vgl. BVerfGE 55, 349 >369<). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (BVerfGE 35, 263 >274<; 35, 382 >401 f.<; 46, 166 >179<). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Aus diesem Grundrecht ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine allgemeine Aufklärungspflicht des Richters (vgl. BVerfGE 66, 116 >147<; 67, 90 >96<). - BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 30.07.1987 - 1 BvR 494/86
Die Rechtsschutzgarantie gebietet, soweit als möglich zu verhindern, daß durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfGE 37, 150 >153<).